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hahnsystems QM-Beratung

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AZAV Trägerzulassung löst Zulassung nach AZWV ab

Bildungsgutscheine können nur bei zugelassenen Trägern eingelöst werden. Man unterscheidet die sogenannte Trägerzulassung (also die Bildungseinrichtung, die Fördermaßnahmen anbietet) und die Maßnahmenzulassung, also die angebotene Weiterbildung.

Seit 6.4.2012 gilt die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Die Trägerzulassung ist an gewisse Vorgaben geknüpft:

Der Bildungsträger muss ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem vorweisen (z.B. nach der DIN EN ISO 9001)

Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen mit einem erfolgreichen Abschluss genügt nicht. Der Bildungsträger muss die Teilnehmer bei der Eingliederung ins Arbeitsleben erfolgreich unterstützen

Achtung! Nur durch Vorlage eines AZAV Trägerzertifikates ist es noch nicht möglich, Bildungsgutscheine anzunehmen. Es wird ferner eine Maßnahmenzulassung über die angebotene Maßnahme benötigt.

Bei weiteren Fragen zur Trägerzulassung stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft bereit!