AZAV Maßnahmenzulassung
Bildungsgutscheine können nur bei einem zertifizierten Bildungsträger (sogenannte Trägerzulassung) eingelöst werden. Die Maßnahme selbst benötigt eine separate Zulassung (Maßnahmenzulassung). Da sie von der Arbeitsagentur gefördert wird, muss sie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Daher unterliegen Maßnahmen dem sogenannten Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS). Nur in begründeten Ausnahmefällen darf vom BDKS abgewichen werden.
Auch die organisatorische Seite ist über die Darlegung der Lehrpläne und der geplanten Maßnahmedauer vor der Fachkundigen Stelle zu dokumentieren. Die Lehrkräfte müssen nachweislich (und in der Regel hauptberuflich) Erfahrungen in der Erwachsenenbildung nachweisen.
Bei weiteren Fragen zur Maßnahmenzulassung stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft bereit!