Die AZAV (bis 31.3.2012: AZWV)
Die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) war eine Rechtsverordnung für die Zulassung von Bildungsträgern und deren Maßnahmen. Seit dem 1.4.2012 ist sie durch die neue AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) abgelöst.
Abgeleitet aus dem SGB III benötigen Träger die Zulassung durch eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.